Erfolge

Von der Langzeitbrache zur Bergwiese - eine Flächenmetamorphose

Darstellung der Maßnahmen zur Renaturierung einer Teilfläche des Flurstücks 433/5 der Gemarkung Altenberg

Lage und Beschreibung der Fläche

Neben den blütenbunten Bergwiesen und bedeutenden Entwicklungsflächen zählen auch Langzeitbrachen zu den Bestandteilen der Kerngebietsflächen. Oftmals sind das vorbelastete Flächen auf denen aus den unterschiedlichsten Gründen langjährig keine Nutzung mehr stattfand. Sie beeinträchtigen durch den Bestand an hier vorkommenden Arten wie Brennnessel, Himbeere oder auch von Neophyten wie Knöterich oder Springkraut den Standort und die angrenzende Gebiete.

Die Instandsetzung und Überführung solcher Sukzessionsflächen in eine extensive pflegliche Nutzung mit dem langfristigen Ziel der Entwicklung zur Berg- und Frischwiese stellt deshalb einen Schwerpunkt der Maßnahmen im Projektzeitraum dar.

Am Beispiel einer Fläche im Kerngebiet Rauschermühle der Gemarkung Altenberg wird die Umsetzung einer Renaturierung dargestellt. Das Kerngebiet Rauschermühle hat eine Ausdehnung von ca. 43 ha und grenzt südlich unmittelbar an das bestehende Kerngebiet „Geisingberg“.

Karte Erweiterungsgebiete Projekt II

Karte Erweiterungsgebiete Projekt II, NSGP „Bergwiesen im Osterzgebirge“

Es handelt sich um eine zum Teil ungeförderte Brachefläche (folgende Abbildung, PEP Karte 8) entlang der Kleinen Biela die als zentrale Achse das Gebiet von SW nach NO. Entlang des Baches siedeln Hochstaudenfluren und verschiedene Gehölze, die sich aus brachgefallenen Feuchtwiesen und Kleinseggenrieden entwickelt haben (PEP II/S.58).

Brachefläche (PEP Karte 8)

Darstellung  der Maßnahmen auf den Teilflächen

Darstellung der Maßnahmen auf den Teilflächen

Die Bedeutung der Instandsetzung dieser ca. 0,8 ha großen Brache begründet sich damit, dass die wertvollen Grünlandbiotope mit 41 ha dieses Kerngebiet dominieren. Allerdings wurde hier nur ein geringer Anteil (5,3%) als FFH-Lebensraum (Berg-Mähwiesen) erfasst.

Nach erfolgter Ersteinrichtung besteht hier das Ziel mit der ein- bis zweimaligen Heumahd langfristig Berg- und Frischwiesenbereiche zu entwickeln. Da die Fläche unmittelbar an einem Wanderweg liegt, trägt die Umwandlung der Brache zur Verbesserung des Landschaftsbildes bei.
Das Flurstück befindet sich im Eigentum des Freistaates Sachsen. Ein Gestattungsvertrag regelt die Nutzung und Verantwortlichkeiten im Zeitraum der Umwandlung.

Die Fläche ist teilweise vorbelastet. Oberflächlich sichtbare Hausmüllablagerungen (TF3) im westlichen Teil lassen auf eine frühere Hausmülldeponie schließen. Im östlichen Teil (TF2) und entlang der Biela ließen sich die kleineren Grünlandflächen nur mit erhöhtem Technikaufwand bewirtschaften und fielen brach. Das begründet die langzeitige Nutzungsauflassung in diesem Bereich. Schwerpunkt der Maßnahme ist die Renaturierung der Knöterichfläche (TF 1).

Die Auswirkungen dieser Vorbelastungen können in diesem Fall nur mit Hilfe zusätzlicher Projektmaßnahmen wie Beräumung, Bodenab- und Neuauftrag und Mähgutübertrag verringert werden (Textkarte 20/ PEP, Ausschnitt).

Maßnahmenumsetzung

Da derartige Leistungen regulärer Bestandteil der Projektmaßnahmen sind wurde schon früher eine Marktanalyse nach dazu infrage kommenden Unternehmen erstellt. Daraus wurden drei regionale Unternehmen aufgefordert ein Angebot für die zu erbringenden Leistungen (Hausmüllberäumung, Entbuschung, Bodenabtrag und Neuauftrag) abzugeben. Der wirtschaftlichste Anbieter erhielt den Zuschlag. Beginn der Umsetzung war im Oktober 2014.

Vor Beginn der Umsetzung waren oberflächliche Hausmüllablagerungen zu beräumen

Insgesamt wurden 2 Container mit Hausmüll beräumt und ordnungsgemäß entsorgt.

Auf ca. 1.600 m² war die Teilfläche (TF1) mit Japanischen Staudenknöterich bedeckt. Voraussetzung für die zukünftige Sicherung und Einbindung in eine landwirtschaftliche Nutzung war die komplette Entnahme des Bestandes bis zu den Wurzeln. Dazu musste ca. 0,4 m Oberboden abgetragen und entsorgt werden.

Teilflächen mit Japanischem Staudenknöterich

Neben der Beseitigung des Neophytenbestandes gehörten Einzelstammentnahmen, Entbuschungen in den Randbereichen und die Entfernung von Haftsteinen Bestandteil der Instandsetzung.

Einzelstammentnahmen, Entbuschungen und die Entfernung von Haftsteinen

Westlicher Randbereich der Knöterichfläche vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten

Nach dem Erdabtrag wurde die Fläche mit 3.000 m³ nährstoffarmen Boden (Granitporphyr, Vorsieb 0/32) aus dem Schotterwerk Bärenstein abgedeckt.

Teilfläche1, Vorbereitung vor Mähgutauftrag

Vereinzelter Jungaufwuchs von Knöterich wurde vor dem Übertrag händig entfernt. In Verbindung mit dem anschließendem Mähgutauftrag werden damit geschaffene Rohbodenflächen naturschutzfachlich aufgewertet. Das Mahdgut muss von den passenden Spenderflächen zu einem Zeitpunkt geerntet werden, an dem möglichst viele Arten Samen bzw. Früchte gebildet haben. Gute Erfahrungen mit dieser Methode liegen bereits aus vorherigen gleichartigen Maßnahmem im Projektverlauf vor.

Übertragung von Mahdgut auf die Flächen

Der Übertrag erfolgte in drei Tranchen um ein breites Artenspektrum mit den unterschiedlichen Blühzeiten zu erfassen. Die Spenderflächen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und sind bekannt.

Erfahrungsgemäß wird im Verhältnis von mindestens 3:1 von Spenderfläche zu Empfängerfläche übertragen. Bei Rohbodenflächen ist darauf zu achten, dass die gesamte Fläche zeitnah bedeckt wird um das Ausbreiten von nicht erwünschten Arten zu verhindern.

Die Verteilung der Grünmasse erfolgt manuell, nach dreimaligem wenden und trocknen wird das Heu geschwadet und beräumt. Ein geringer Teil der Übertragsmenge verbleibt, technisch bedingt, auf der Fläche. Das ist nicht unbedingt nachteilig da sich einerseits im Schutz dieser Deckschicht Zielarten Arten besser entwickeln und sich andererseits unerwünschte Arten damit nicht problemlos auf der Rohbodenfläche ansiedeln können.



Abschließende Gegenüberstellung der Maßnahmefläche vor und nach der Umsetzung (Sichtachse SW nach NO)


Randbereiche entlang des Feldgehölzes mit Knöterich

Die Mähgutübertragung wird zur Entwicklung und Biotoplenkung in den folgenden zwei Jahren fortgeführt. Je nach Aufwuchs erfolgt vor dem Mähgutauftrag eine einschürige Mahd. Truppweiser Aufwuchs von Knöterich wird händig entfernt.

Dazu ist es auch zwingend notwendig, die Randbereiche entlang des Feldgehölzes intensiv in die Mahd einzubeziehen. Eine zwei bis dreimalige Mahd dieser mit Knöterich bestockten Flächen ist notwendig um eine flächenhafte Ausbreitung zu verhindern. Die übrige Fläche wird entsprechend der vorgegebenen extensiven landwirtschaftlichen Nutzung in die Mahd einbezogen.

(Holger Menzer; Simone Heinz 09/2015)

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Online: http://www.bergwiesen-osterzgebirge.de/erfolge/brache-zur-bergwiese/ [Datum: 19.04.2024]
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