Maßnahmen

Einschürige Mahd

Karte Geisingberg

Naturschutzfachlich optimale Portionierung der Bergwiesenpflege für einen Landwirt im Kerngebiet "Geisingberg" (räumliche Verteilung der Flächen für ein Jahr)

Insgesamt findet die einschürige Mahd überwiegend auf den artenreichen Bergwiesen in den Kerngebieten statt. Die mitunter starke Hangneigung und die Kleinteiligkeit führen zu einem hohen Bewirtschaftungsaufwand. Auf solchen Standorten muss Spezialtechnik eingesetzt werden. Neben den intakten Bergwiesen wird die einschürige Mahd auch auf artenreichen Feuchtwiesen, die aufgrund der nassen Standorte nicht nachbeweidet werden dürfen, durchgeführt. Ein spät gewählter Schnittzeitpunkt zwischen Mitte Juli und Ende August gewährleistet die Samenreife der typischen Bergwiesenarten.

Leitbild, Ausgangszustand und Artenschutzmaßnahmen bestimmen die naturschutzgerechte Form der dauerhaften pfleglichen Nutzung des Grünlandes. Dazu sind in den Pflege- und Entwicklungsplänen für einen Großteil der Bergwiesen Mahdtermine ab dem 15. Juni vorgesehen. Neben der Samenreife entschieden die Witterungs- und Aufwuchsbedingungen den optimalen Schnittzeitpunkt für eine erfolgreiche Heuwerbung. Ab dem 15. Juli werden diejenigen artenreichen Bergwiesen einschürig gemäht, die dem Schutzziel bereits annähernd entsprechen und die auf Grund ihres Artenreichtums auch als Spenderflächen für die Mähgutübertragung infrage kommen.

Technik

Je nach Standortbedingungen kommen für die Mahd und zur Heuwerbung leichte bis mittelschwere Technik zum Einsatz. In extremer Hanglage und in schwer zugänglichen Bereichen, wo auch die Spezialtechnik nicht angewendet werden kann, überwiegt die Handarbeit mit Hand- und Motorsense bzw. im günstigsten Fall mit Messerbalkenmähwerk.

Die Mahd dient der Heuwerbung mit einer zeitnahen Beräumung der Fläche innerhalb von 3-5 Tagen. Die eingestellte Schnitthöhe (i. d. R. 10 - 12 cm) richtet sich nach dem Oberflächenprofil, nach Hindernissen und der Tragfähigkeit des Bodens.

Nachbeweidung

Begünstigend für die Aushagerung auf den wüchsigen Flächen wirkt sich als zweite Nutzung die Nachbeweidung im Herbst durch Rinder bzw. Schafe aus. Kleinere Bodenverwundungen durch Trittschäden fördern das Keimverhalten von Bergwiesenarten und tragen zu ihrer schnelleren Verbreitung bei.

Wachtelkönig und Bekassine

Entscheidend für die Terminabstimmung vor jeder Mahd ist das Ergebnis der jährlichen Brutvogelerfassung. Flächen mit berechtigtem Brutverdacht von Wachtelkönig oder Bekassine wurden von der Frühmahd ausgelassen und erst nach dem 15. August gemäht und anschließend in die Herbstnachbeweidung einbezogen.

Seit Projektbeginn stieg die Anzahl der Rufplätze des Wachtelkönigs auf durchschnittlich 25 bis 30 im Projektgebiet. Das würdigt das Gebiet als Hauptverbreitungsschwerpunkt dieser Art in Sachsen und bestätigt neben der Notwendigkeit der jährlichen Brutvogelerfassung auch die Richtigkeit der Anwendung dieses aufwändigen, brutschonenden Mahdsystems.

Portionierte Mahd

Besonderes Augenmerk bei der Wiederaufnahme von historischen Nutzungs- und Bewirtschaftungsformen gilt der Portionierung von Mahdflächen, wie sie auch früher von den Bergbauern angewendet wurde. Ziel ist es, durch die zeitlich und flächenmäßig gestaffelte Mahd nebeneinander bestehender Wiesen ein kleinflächiges Mosaik mit unterschiedlichen Aufwuchsstrukturen und dadurch optimale Lebensraumbedingungen für hier vorkommende Arten zu schaffen. Portioniert gemäht wurden in Phase 1 jährlich ca. 35 ha der Kerngebietsflächen.

Nasswiesenmahd

Spezialtraktor

Spezialtraktor vom Typ „Metrac“ mit Zwillingsbereifung

Die Mahd der Nasswiesen ist in den Brutgebieten der Wiesenvögel ab Mitte August möglich. Da in den Höhenlagen des Erzgebirges zu diesem Zeitpunkt die Getreideernte erst beginnt und die Heuernte noch nicht abgeschlossen ist, kann mit der Nasswiesenpflege auf vielen Flächen jedoch erst Ende September begonnen werden. Durch die hohen Niederschläge in dieser Zeit wird die bodenschonende Ausführung auf den vernässten Flächen gefährdet. Die Pflege dieser Flächen auf über 50 ha ist mit Handmahd nicht mehr zu bewerkstelligen. Daher wurde ein Spezialtraktor vom Typ „Metrac“ erworben, um die Pflege der Nasswiesen zu sichern.

Für die Mahd auf den Zwischenmooren im Kerngebiet „Grenzwiesen Fürstenau“ und auf stark vernässten Bereichen am Nordhang des Geisingberges war zusätzlich Zwillingsbereifung nötig.

Die unzugänglichen Berg- und Nasswiesenbereiche erfordern darüber hinaus weiterhin einen hohen Anteil an Handarbeit, die überwiegend der Pflegetrupp eines Naturschutzvereins oder private Auftragnehmer ausführen.

Ein hoher Aufwand ist auch für die Abräumung des Mähgutes von der Fläche nötig. Sowohl von Hand als auch mit einem Futterladewagen wird das Grüngut von der Fläche entfernt, am Rand der Fläche zwischengelagert und von hier aus abtransportiert.

Als weitere Variante der Nasswiesenmahd wird wegen der Anforderungen des Wachtelkönigschutzes teilweise die Maßnahme „G9“ der Agrar-Umweltmaßnahmen eingesetzt, die alle zwei Jahre eine Mahd von Flächen mit einer Größe bis maximal 2 ha ab dem 1. August bis zum 1. November vorsieht.

Probleme mit EU-Förderrichtlinien

Der zeitliche und organisatorische Aufwand für die Sicherung dieser Mahdform erhöhte sich ab 2007 zunehmend, weil neben den Forderungen nach dem Artenschutz auch die terminlichen Vorgaben nach den Bestimmungen der neuen Förderrichtlinien der EU-Agrarreform einzuhalten waren. Darin ist der erste Schnitt je nach Verpflichtung ab 15. Juni oder ab 15. Juli vorgegeben. Das Mähgut ist jeweils bis zum 31. Juli bei der Maßnahme G3a und bis 31. Oktober bei der Maßnahme G3b von der Fläche zu beräumen. Eine Nachbeweidung ist nach acht Wochen Aufwuchspause gestattet, je nach Art der Maßnahme frühestens ab 1. August bzw. ab 1. September.

Die Einhaltung der festen Bewirtschaftungsvorgaben ist nur schwer mit den naturschutzfachlich notwendigen Maßnahmen für die gefährdeten Vogelarten zu vereinbaren, da hierzu ein hohes Maß an Flexibilität benötigt wird. Darüber hinaus berücksichtigen die starren Terminvorgaben die häufig wechselnden Witterungsbedingungen im Projektgebiet nicht ausreichend.

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Online: http://www.bergwiesen-osterzgebirge.de/massnahmen/einschuerige-mahd/ [Datum: 09.10.2024]
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