Projekt
Antrag auf ein Naturschutzgroßprojekt
Nach der Entscheidung, sich um eine Förderung für ein Naturschutzgroßprojekt beim Bundesamt für Naturschutz zu bewerben, wurde 1994 ein erster Antrag mit einer Fläche von 5.600 ha und 925 ha Kerngebietsfläche eingereicht. Nach vielfacher Überarbeitung und Neuabgrenzung aufgrund verschiedener Probleme wurde 1998 ein neuer Antrag eingereicht. Mit der Übergabe der Bewilligung des Bundes durch den sächsischen Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft 1999 konnte das Projekt starten. Es war das 50. Naturschutzgroßprojekt in Deutschland und das erste in ostdeutschen Mittelgebirgen.
Mit den bereits im ersten Projekt von 1999 bis 2008 erworbenen und den in der öffentlichen Hand befindlichen Flächen sind über 1.000 ha der Kerngebietsflächen, das entspricht einem Anteil von 60%, naturschutzfachlich nachhaltig für die Projektziele gesichert.
Im ersten Projekt ist es gelungen, das NSG „Grenzwiesen Fürstenau und Fürstenauer Heide“ mit einer Fläche von 507 ha auszuweisen. Seit Beginn Projekt II im Jahr 2010 laufen die Vorbereitungen für das Verfahren zur Ausweisung eines NSG „Grenzwiesen Fürstenau und Fürstenwalde“ mit einer Gesamtfläche von 1.052 ha. Integrierter Bestandteil darin ist das bereits im ersten Projekt ausgewiesene NSG. Eine Erweiterung des NSG „Geisingberg“, das im 1. Projekt mit 314 ha ausgewiesen wurde, an die Kerngebietsgrenzen des zweiten Projektes ist im Anschluss an die Festsetzung des NSG „Grenzwiesen Fürstenau und Fürstenwalde“ geplant.
Mit dem Ziel einer quantitativen und qualitativen Aufwertung der bereits erreichten Ergebnisse des zweiten Projektes beantragte der Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge mit seinen Projektpartnern eine zeitliche Erweiterung der Projektdauer unter Beibehaltung der erfolgreichen Trägerschaft und auf der Grundlage der Erweiterung der Fördergebietsflächen von 154 ha bis zum 31.12.2018.
Der Verlängerungsantrag wurde 2015 bewilligt. Das ursprüngliche Projekt und seine Verlängerung wurden nun nach der zeitlichen Abfolge „Phase I“, „Phase II“ und „Verlängerung Phase II“ genannt.
Projektlaufzeit und Fördermittelaufteilung
Förderung
- Die Projektlaufzeit der Phase I betrug 9 Jahre (2000 – 2008), die der Phase II 5 Jahre (Ende 2010 – August 2015).
- Die Fördermittel in Phase I betrugen 5,4 Millionen Euro, in Phase II 3,4 Millionen Euro und in der Verlängerung von Phase II 2,0 Millionen Euro.
- Träger sind der Weißeritzkreis (Phase I) bzw. der neue Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Phase II). Projektpartner sind die Städte Altenberg und Geising sowie der Förderverein für die Natur des Osterzgebirges.
Fördermittelaufteilung
- Phase I: 75 % vom Bund, 20 % vom Freistaat Sachsen und 5 % von dem Projektträger und den Partnern (Weißeritzkreis, Städte Altenberg und Geising)
- Phase II: 65 % vom Bund, 28 % vom Freistaat Sachsen, 7 % von dem Projektträger und Partnern (LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Stadt Altenberg, Förderverein für die Natur des Osterzgebirges)
- Verlängerung Phase II: 65 % vom Bund, 28 % vom Freistaat Sachsen, 7 % von dem Projektträger und Partnern (LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Stadt Altenberg, Förderverein für die Natur des Osterzgebirges)