Projektgebiet

Die Schutzgebiete im Projektgebiet

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Große Bereiche der Kerngebiete sind als Naturschutzgebiete national geschützt. Neben den NSGs, Naturdenkmälern, dem Landschaftsschutzgebiet und den gesetzlich geschützten Biotopen besitzt ein großer Teil des Projektgebietes den Status europäischer Schutzgebiete aus dem Natura2000-Programm der EU (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete).

FFH-Gebiete

Im Projektgebiet befinden sich 3 FFH – Gebiete:

Die zwei FFH – Gebiete „Grenzwiesen Fürstenau“ mit 522 ha und „Geisingberg und Geisingwiesen“ mit 325 ha befinden sich vollständig in den Kerngebieten des Projektes. Vom FFH - Gebiet „Müglitztal“ gehören die Hänge des Rotwassertals und Flächen am Oberlauf der Weißen Müglitz entlang der deutsch-tschechischen Grenze zum Kerngebiet.

In den Kerngebieten existieren 15 verschiedene nach der FFH-Richtlinie geschützte Lebensraumtypen (LRT) mit einer Gesamtfläche von ca. 313 ha. Am häufigsten vertreten ist der LRT der Berg-Mähwiesen mit ca. 255 ha. Zusätzlich wurden ca. 230 ha als LRT - Entwicklungsflächen des LRT 6520 (Berg-Mähwiesen) kartiert. Mit der Entwicklung dieser Flächen zu LRT - Flächen könnte der Bestand der Gesamtfläche an Lebensraumtypen in den FFH – Gebieten langfristig auf über 540 ha gesteigert werden.

Vogelschutzgebiete

Das Projektgebiet überlappt sich in weiten Teilen mit den beiden großen Vogelschutzgebieten (SPA-Gebieten) „Fürstenau“ (3.387 ha) und „Geisingberg“ (347 ha). Geschützt werden hier insbesondere die großflächigen Habitate von Offenlandbewohnern wie Birkhuhn, Wachtelkönig, Raubwürger, Bekassine und Braunkehlchen.

Die existierenden Managementpläne orientieren sich am Pflege- und Entwicklungsplan des Projektes. Weitere Details zu den Natura2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz, des SMUL oder auf dem Infoportal ffh-gebiete.de.

Nationale Schutzgebiete

Schild Naturschutzgebiet

Wie bei der Naturschutzgeschichte schon beschrieben, befanden sich zu Beginn des Projektantrags drei Naturschutzgebiete und sieben Naturdenkmäler im Projektgebiet:

Naturschutzgebiete

Naturdenkmäler

Erweiterung der Naturschutzgebiete

Eines der wichtigsten Ziele von Naturschutzgroßprojekten ist die Ausweisung der Kerngebiete als Naturschutzgebiete. Im Zuge des Projektes wurden daher das alte NSG Geisingberg auf 314 ha erweitert und die Fürstenauer Heide zusammen mit den Grenzwiesen Fürstenau als 507 ha großes NSG ausgewiesen. Drei der Naturdenkmäler (Kalter Brunnen, Erdbachtal, Wiese am Sommerweg) gingen im NSG „Grenzwiesen Fürstenau und Fürstenauer Heide“ auf. Die Erweiterung des Naturschutzgebietes zum 976 ha großen NSG „Grenzwiesen Fürstenau und Fürstenwalde“ wurde mit dem Inkrafttreten der Verordnung am 16.2.2016 abgeschlossen. Darin ging auch das NSG „Fürstenauer Heide“ auf.

Landschaftsschutzgebiete

Das gesamte Osterzgebirge der damaligen Kreise Pirna und Dippoldiswalde wurde in den 70er Jahren als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Seit 2000 sind die Flächen des Projektgebietes Bestandteil des an das neue Naturschutzrecht angepassten LSG „Oberes Osterzgebirge“.

Gesetzlich geschützte Biotope

Nach §30 BnatSchG und §26 des Sächsischen Naturschutzgesetzes zählen 31 Biotoptypen auf einer Fläche von 370 ha (Phase I) zu den gesetzlich geschützten Biotopen.

Weitere Informationen zu Schutzgebieten auf der Website www.umwelt.sachsen.de

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Online: http://www.bergwiesen-osterzgebirge.de/projektgebiet/natura2000/ [Datum: 27.07.2024]
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