Maßnahmen

Mehrschürige Mahd

Zweischürige Mahd

gemähte Wiesen

Mahd von Grünland durch eine Agrargenossenschaft zur Aushagerung und Entwicklung zu Bergwiesen

Auf Frischwiesen und Intensivgrünland kam überwiegend die zwei- und mehrschürige Mahd auf jährlich ca. 100 ha Fläche zur Anwendung. Entscheidend für eine optimale Nährstoffabschöpfung ist bei diesem Verfahren die Einhaltung einer 7- bis 8-wöchigen Nutzungspause zwischen den Schnittzeitpunkten. Der erste Schnittzeitpunkt ab dem 1. Juni war abhängig vom Aufwuchs und der Witterung.

In der Regel liegen die Mahdtermine zwischen Mitte Juni und Mitte Juli sowie im August und September. Mit dem zweiten Schnitt gelingt es, den Nährstoffeintrag weiter zu verringern und die Wiederansiedlung licht- und wärmeliebender Arten im folgenden Frühjahr zu ermöglichen.

Die zweischürige Mahd ist vor allem für die Entwicklung artenreicher Bergwiesen auf mäßig nährstoffreichen Standorten notwendig, die früher intensiver genutzt worden sind. Diese Standorte sind maschinengängig, aber aufgrund von steilen Hanglagen und zahlreichen Hindernissen relativ schwer zu bewirtschaften.

Dreischürige Mahd zur Ampferbekämfung

Ampferwiese

Ampferwiese am Geisingberg

Zur Ampferbekämpfung auf Auftriebsweiden und Gülleabschlagsflächen mit hoher Deckung des Stumpfblättrigen Ampfers wurden ausgewählte Flächen (ca. 10 ha) dreimal gemäht und die Beweidung der Flächen generell untersagt. Solche Flächen befinden sich im Gebiet „Jacobstollen“ am Geisingberg in stark windexponierter Lage, wodurch durch Samenflug auch Gefahr für intakte benachbarte Bergwiesen droht. Dazu war es dem Bewirtschafter gestattet, den ersten Schnitt bereits ab 15. Mai zur Silagegewinnung zu mähen. Die weiteren Schnittzeitpunkte richteten sich anschließend nach Aufwuchs und Blühzeit des Ampfers. Jeweils vor Blühbeginn wurde gemäht und das Mähgut sofort entfernt. Das zusätzliche Mulchen des Herbstaufwuchses verhinderte ein weiteres Ausblühen des Ampfers und beschleunigte den Rückgang der Art auf den Flächen.

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Online: http://www.bergwiesen-osterzgebirge.de/massnahmen/mehrschuerige-mahd/ [Datum: 05.12.2024]
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